Die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten steht zunehmend im Fokus, da Investoren häufig mangelnde Unabhängigkeit bei Wahlen kritisieren. Dabei gehen die Kriterien institutioneller Investoren und Stimmrechtsberater deutlich über die Maßstäbe des DCGK hinaus.
Die Studie der ECBE Governance Perspectives zeigt: Zwar gelten rund 90 % der Anteilseignervertreter als unabhängig, jedoch bestehen erhebliche Unterschiede in den Bewertungsmaßstäben. Mehr transparente Einblicke in die Unterschiede zwischen Regulatorik und Investorenperspektive finden Sie in der kompletten Studie „Die Unabhängigkeit im Aufsichtsrat“, die wir Ihnen auf dieser Seite zum Download bereitstellen.